
AKI-Workshop zur Videoüberwachung
19. Juni @ 16:00 - 18:00
Videoüberwachung in der außerklinischen Intensivpflege – Was ist rechtlich zulässig?
Darf ein Haus, in dem außerklinische Intensivpflege (AKI) stattfindet, videoüberwacht werden? Ist eine Kameraüberwachung erlaubt, wenn sie dem Schutz vor Diebstahl dient – auch wenn Pflegekräfte dort tätig sind? Und wie ist es zu bewerten, wenn die Videoüberwachung zur Sicherung der Pflege oder zur Überwachung des Gesundheitszustands der Patient*innen eingesetzt werden soll?
Diese und weitere Fragen rund um das Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsrechten, Arbeitsschutz und Pflegesicherung beantwortet der Bremer Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk in einem praxisnahen Workshop.
Sie haben eigene Fragestellungen oder Fallbeispiele, die Sie gerne einbringen möchten? Dann senden Sie diese bitte bis zum 12. Juni 2025 an: aki@isl-ev.de
Mit dem folgenden Link können Sie sich für die kostenlose Veranstaltungsreihe anmelden: https://zoom.us/meeting/register/PB13Tgk9QyqSWz0_eaWclw
Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Informationen über die Teilnahme am Meeting.