Online-Veranstaltung: Außerklinische Intensivpflege und ihre Verordnungsformulare

Berlin (kobinet) berichtet: Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) lädt zu einer Online-Veranstaltung zum Thema „Außerklinische Intensivpflege und ihre Verordnungsformulare“ ein. Die Veranstaltung findet am 18. September 2023 von 16:00 bis 19:00 Uhr online über Zoom statt. Die Anmeldung bis 14. September mit einer Mail an anmeldung@leben-mit-aki.de möglich. Es gibt 50 Plätze. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Einwahl wird nach der Anmeldefrist verschickt, heißt es in der Veranstaltungsankündiugng der ISL. Referent*in ist Henriette Cartolano vom Verein INTENSIVkinder zuhause.

Worum geht es in der Online-Veranstaltung?

Die außerklinische Intensivpflege setzt nach wie vor eine ärztliche Verordnung voraus und bedarf einer Genehmigung durch die Krankenkasse. Nur besonders qualifizierte Ärztinnen und Ärzte dürfen außerklinische Intensivpflege verordnen. Die Grundsätze zum Verordnungs- und Genehmigungsverfahren ergeben sich aus der AKI – Richtlinie. Seit dem 1. Januar 2023 gelten für die Verordnung außerklinischer Intensivpflege sowie für Erhebung und Behandlungsplan drei neue Verordnungsformulare.

1. Ergebnis der Erhebung: Formular 62A

2. Verordnung: Formular 62B

3. Behandlungsplan: Formular 62C

Der Workshop nimmt die einzelnen Schritte bei der Verordnung in den Blick:

– wer darf AKI verordnen?

– was ist die Potenzialerhebung und wer darf sie durchführen?

– Was ist bei der Verordnung von AKI zu beachten?

Zudem werden die Inhalte der verschiedenen Verordnungsvordrucke 62 A (Potenzialerhebung), 62 B (Verordnung) und 62 C (Behandlungsplan) erläutert. Weiter gibt es Ausfüllhinweise und Fallstricke werden aufgezeigt, welche die neuen Verordnungsformulare beinhalten.

Bis zum 14. September ist die Anmeldung zur Veranstaltung per Mail an anmeldung@leben-mit-aki.de möglich.

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