Muster-Widerspruch bei Ablehnung von Außerklinischer Intensivpflege veröffentlicht

Screenshot von der Widerspruch-PDF

PRESSEMITTEILUNG ISL e.V | Berlin, 30. November 2023. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL hat im Rahmen des Projekts „Das Recht auf Außerklinische Intensivpflege – Begleitung der Umsetzung aus Betroffenenperspektive“ eine neue Handlungsempfehlung in Form eines Muster-Widerspruchs veröffentlicht. Dieser kann von Betroffenen gegen ablehnende Bescheide oder Leistungskürzungen durch die Krankenkassen für die lebenssichernde Leistung der Außerklinischen Intensivpflege genutzt werden.

Seit dem Stichtag 31.10.23 ist der Prozess der Umsteuerung von Häuslicher Krankenpflege (HKP) auf AKI abgeschlossen. Die Rechtssicherheit für den Erhalt der lebenssichernden Leistung ist in vielen Fällen nicht gegeben, obwohl der Personenkreis laut Gesetzgeber weder eingeengt noch ausgeweitet werden sollte.

Bei der Handlungsempfehlung handelt es sich um einen anwaltlich geprüften Muster-Widerspruch als barrierefrei ausfüllbares PDF-Formular. Hiermit bekommen Versicherte ein wichtiges Hilfsinstrument zur Hand, um frist- und formgerecht Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse einzulegen.

Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheids.

Betroffene können den Muster-Widerspruch auf dem Online-Informationsportal „Leben mit AKI“ unter Handlungsempfehlungen kostenlos als ausfüllbares PDF-Formular herunterladen: https://leben-mit-aki.de/handlungsempfehlungen/

Das Projekt „Das Recht auf Außerklinische Intensivpflege – Begleitung der Umsetzung aus Betroffenenperspektive“ wird von der Aktion Mensch gefördert.

Die „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL)“ ist eine menschenrechtsorientierte Selbstvertretungsorganisation und die Dachorganisation der Zentren für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen. Sie wurde nach dem Vorbild der US-amerikanischen „Independent Living Movement“ gegründet, um die Selbstbestimmung behinderter Menschen auch in Deutschland durchzusetzen.

ISL startet Hotline zur außerklinischen Intensivpflege

Berlin (kobinet) berichtet: Im Rahmen des von der Aktion Mensch geförderten Projekts „Das Recht auf außerklinische Intensivpflege – Begleitung und Umsetzung aus Betroffenenperspektive“ startet die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) heute, am 1. November 2023, eine Hotline zur Außerklinischen Intensivpflege (AKI) für Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen einen Bedarf für Außerklinische Intensivpflege (AKI) haben und Unterstützung benötigen. Die Rufnummer lautet: 030 – 235 935 199.

„Unter der Rufnummer 030 – 235 935 199 können Betroffene sowie deren An- und Zugehörige ihre Fragen und Probleme rund um das Thema Außerklinische Intensivpflege (AKI) dem ISL-Projektteam schildern und erhalten eine kostenlose Einstiegsberatung und falls gewünscht, eine Weitervermittlung an die Selbsthilfe.

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Kein*e Ärzt*in für eine Verordnung von Außerklinischer Intensivpflege zu finden? ISL veröffentlicht hierzu Handlungsempfehlungen

PRESSEMITTEILUNG ISL e.V | Berlin, 23. Oktober 2023. In knapp einer Woche verlieren alle Verordnungen über Häusliche Krankenpflege ihre Gültigkeit und noch immer sind viele Betroffene auf der Suche nach einer*m Ärzt*in, die*der Außerklinische Intensivpflege verordnen kann. Für diese schwierige Situation hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) nun eine Handlungsempfehlung für Betroffene veröffentlicht.

Zum Hintergrund: Viele Betroffenenberichte erreichten bis jetzt das ISL-Projektteam und die derzeitige Lage ist, gerade im Hinblick auf den 31. Oktober – dem Stichtag, an dem bisherige Verordnungen ihre Gültigkeit verlieren –  für Menschen mit Bedarf an Außerklinischer Intensivpflege sehr angespannt.

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ISL veröffentlicht Handlungsempfehlung zum Muster 62 AKI

PRESSEMITTEILUNG ISL e.V | Berlin, 11. Oktober 2023. Nach dem erfolgreichen Online-Workshop Mitte September, welcher sich an Betroffene sowie An- und Zugehörige richtete und das Thema „neue Verordnungsformulare in der Außerklinischen Intensivpflege“ in den Blick nahm, hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) nun eine Handlungsempfehlung zum Ausfüllen der neuen Verordnungsvordrucke veröffentlicht, da Fallstricke in den Verordnungsformularen zu sehen sind.

Zum Hintergrund: Seit dem 01.01.2023 gelten für die Verordnung „Außerklinischer Intensivpflege (AKI)“ sowie für die Erhebung und den Behandlungsplan drei neue Verordnungsformulare. Ab dem 31.10.2023 darf zur Verordnung von AKI nur noch das neue Formular 62B verwendet werden (siehe § 37 Abs. 2 Satz 3 SGB V), denn mit diesem Tag endet die Übergangsregelung, weiterhin das Formular 12 für die häusliche Krankenpflege zu nutzen.

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Online-Workshop für AKI-Betroffene zu den neuen Verordnungsformularen in der Außerklinischen Intensivpflege

PRESSEMITTEILUNG ISL e.V | Berlin, 21. September 2023. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) veranstaltete am 18.09.2023 einen Online-Workshop für Betroffene zum Thema „neue Verordnungsformulare in der Außerklinischen Intensivpflege“.

Hintergrund ist, dass der vorgängige Anspruch auf Außerklinische Intensivpflege (AKI) im Rahmen der häuslichen Krankenpflege (HKP Nr. 24 im Leistungsverzeichnis) mit Ende der Übergangsfrist zum 31.10.2023 in den neuen § 37c SGB V überführt wird und entsprechende Verordnungen ihre Gültigkeit verlieren. Menschen, die bisher im Rahmen der häuslichen Krankenpflege versorgt wurden, benötigen jetzt AKI.

Seit dem 1. Januar 2023 gelten für die Verordnung Außerklinische Intensivpflege sowie für die Erhebung und den Behandlungsplan 3 neue Verordnungsformulare: Formular 62 A (Ergebnis der Erhebung), Formular 62 B (Verordnung AKI) und Formular 62 C (Behandlungsplan).

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Außerklinische Intensivpflege – Änderungen zur Verordnung und Potenzialerhebung in Kraft

Berlin (kobinet) berichtet: Die im Juli 2023 durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Änderungen zur außerklinischen Intensivpflege (AKI) traten am 15. September 2023 in Kraft. Ziel der Anpassungen ist es nach Informationen des G-BA, zu einer kontinuierlichen Versorgung der Patientinnen und Patienten beizutragen. Der G-BA reagierte mit den Änderungen seiner AKI-Richtlinie auf die weiterhin zu niedrige Zahl verordnender und potenzialerhebender Ärztinnen und Ärzte. Zwar stieg die Anzahl insbesondere in den letzten Monaten an, allerdings ist der Bedarf bislang noch nicht gedeckt. Bis Ende 2024 gilt nunmehr eine Ausnahmeregelung für die vom Gesetzgeber vorgesehene Potenzialerhebung bei beatmeten oder trachealkanülierten Patientinnen und Patienten. Darüber hinaus hat der G-BA den Kreis der Ärztinnen und Ärzte erweitert, die das Entwöhnungspotenzial erheben können. Zudem ist der Kreis der verordnungsberechtigten Ärztinnen und Ärzte erweitert worden, heißt es in der Presseinformation des G-BA.

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Außerklinische Intensivpflege: Internetseite mit Erfahrungsberichten Betroffener veröffentlicht

PRESSEMITTEILUNG ISL e.V | Berlin, 11. September 2023. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) veröffentlicht heute ihre Internetseite mit Erfahrungsberichten Betroffener zur Umsetzung von Außerklinischer Intensivpflege (AKI).

Hintergrund ist der, dass Menschen, die bisher im Rahmen der häuslichen Krankenpflege (HKP) versorgt wurden, jetzt eine Verordnung über AKI benötigen.

„Als ISL empfangen wir seit Monaten viele Nachrichten von Betroffenen, sowie Angehörigen, die derzeit durch das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) mit unzumutbaren Herausforderungen und existenziellen Schwierigkeiten konfrontiert werden“, so Projektmitarbeiterin Eliza Gawin, die selbst mit AKI lebt. „Viele Menschen, wir reden hier von circa 21.000 AKI-Nutzer*innen in Deutschland, sehen ihre Versorgung und damit ihre selbstbestimmte Lebensführung in Gefahr“, so Gawin weiter.

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Online-Veranstaltung: Außerklinische Intensivpflege und ihre Verordnungsformulare

Berlin (kobinet) berichtet: Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) lädt zu einer Online-Veranstaltung zum Thema „Außerklinische Intensivpflege und ihre Verordnungsformulare“ ein. Die Veranstaltung findet am 18. September 2023 von 16:00 bis 19:00 Uhr online über Zoom statt. Die Anmeldung bis 14. September mit einer Mail an anmeldung@leben-mit-aki.de möglich. Es gibt 50 Plätze. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Einwahl wird nach der Anmeldefrist verschickt, heißt es in der Veranstaltungsankündiugng der ISL. Referent*in ist Henriette Cartolano vom Verein INTENSIVkinder zuhause.

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Außerklinische Intensivpflege in Gefahr – Gesetzentwurf könnte Probleme lösen

Bremen (kobinet) berichtet: Horst Frehe als Vorstand der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und der Assistenzgenossenschaft Bremen geG (AG) sowie als ehrenamtlicher Sprecher des Forums behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) sieht durch die Einschränkungen der Krankenkassen die Intensivpflege bei behinderten Menschen, die diese selbst oder mit Pflegediensten organisieren, massiv gefährdet. Der langjährig in der Behindertenpolitik Aktive hat daher zusammen mit anderen Juristinnen und Juristen aus dem Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) einen Gesetzentwurf geschrieben, um einen Ausweg zu schaffen.

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