Das ISL Projektteam hat kürzlich eine neue Handlungsanweisung zum Ausfüllen der Verordnungsvordrucke 62 B und C für Betroffene mit Bedarf an Außerklinische Intensivpflege ohne Trachealkanüle oder invasiver Beatmung veröffentlicht.
Zum Hintergrund: Seit dem 01.01.2023 gelten für die Verordnung Außerklinischer Intensivpflege (AKI) sowie für die Erhebung und den Behandlungsplan drei neue Verordnungsformulare. Seitdem 31.10.2023 darf zur Verordnung von AKI nur noch das neue Formular 62B verwendet werden (siehe § 37 Abs. 2 Satz 3 SGB V) – das Formular 12 für die häusliche Krankenpflege hat seine Gültigkeit verloren.
Mit der neuen Handlungsanweisung und Kommentierung der Verordnungsvordrucke 62 B und C möchte das ISL Projektteam darauf aufmerksam machen, dass Leistungen zur AKI nicht ausschließlich auf ein vorhandenes Tracheostoma und /oder eine Beatmung beschränkt sind!
Vielmehr steht AKI auch Patientengruppen zu, die aufgrund heterogener Grunderkrankungen (z.B. Anfallsleiden, Stoffwechselerkrankungen, Querschnittslähmung u.a.) regelmäßig in lebensbedrohliche Krisen kommen können, weshalb die ständige Anwesenheit einer geeigneten Pflegefachkraft zur individuellen Kontrolle und Einsatzbereitschaft oder ein vergleichbar intensiver Einsatz einer Pflegekraft oder einer Assistenzperson erforderlich ist. Der Bedarf an AKI muss immer im Kontext und in Kombination mit wesentlichen weiteren Funktionseinschränkungen – z.B. der Kognition, der (alterseingeschränkten) Fähigkeit zum Selbstmanagement oder schwerer motorischer Funktionsstörungen – bewertet werden.
Die Verordnung für Betroffene ohne Beatmung/Trachealkanüle besteht aus Formular 62 B – Seite 1 & 2 sowie dem Behandlungsplan-62 C. Formular 62 A ist nur bei vorhandenem Tracheostoma und/oder Beatmung notwendig.
Die ergänzende Handlungsanweisung mit Kommentierung der Verordnungsvordrucke 62 B und C wurde nun als PDF unter nachfolgendem Link Vordruckformulare 62 AKI (Außerklinische Intensivpflege) ohne Trachealkanüle oder invasive Beatmung – unsere Kommentare (leben-mit-aki.de) zum kostenlosen Download veröffentlicht.