Das AKI-Projektteam von der ISL e. V. hat jüngst eine neue Handlungsempfehlung zu den ärztlichen Unbedenklichkeits-Bescheinigungen für Laien- oder einfach qualifizierte Pflegepersonen im Persönlichen Budget (Arbeitgebermodell) veröffentlicht.
Zum Hintergrund:
Aktuell fordern die Krankenkassen von behinderten Arbeitgeber*innen im Persönlichen Budget mit Behandlungspflegeanteilen die Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeits-Bescheinigung über die fachliche Eignung der Pflegeperson in häuslichen AKI-Versorgungen. Dies gilt bei Neueinstellung von Laien- oder einfach qualifizierten Pflegekräften.
Problematisch für die Betroffenen mit AKI-Bedarf ist jedoch, dass die verordnende*n Ärzt*innen sich zunehmend weigern, diese Unbedenklichkeits-Bescheinigung, für die ihnen meist völlig unbekannten Pflegepersonen, auszustellen. Zudem wird behinderten Arbeitgeber*innen seitens der Krankenkasse die Kompetenz (gemäß SGB IX) für die Verantwortungsübernahme hinsichtlich der Einstellung, Anleitung und ggf. Weiterbildung abgesprochen und auf die verordnende*n Ärzt*innen verlagert.
Aus Sicht des ISL e. V. entspricht es dem wesentlichen Kern vom Arbeitgebermodell und auch dem Persönlichen Budget, dass die Qualitätsmaßstäbe durch den Menschen mit Behinderung definiert werden. Vor diesem Hintergrund haben wir eine neue Handlungsempfehlung erarbeitet, die sowohl dem Willen des Gesetzgebers folgt als auch das Interesse der Krankenkasse auf eine qualitätsgesicherte Versorgung berücksichtigt, aber auch gleichzeitig die Gestaltungshoheit beim behinderten Arbeitgeber belässt.
Unter folgendem Link findet Ihr die neue Handlungsempfehlung zur ärztlichen Unbedenklichkeits-Bescheinigung im Rahmen der Außerklinischen Intensivpflege im Persönlichen Budget (Arbeitgebermodell) als PDF (die PDF ist leider noch nicht barrierefrei, wird aber in Kürze durch das AKI-Projektteam entsprechend bearbeitet und upgedatet.)